Die "Landesregierung von Rheinland-Pfalz" besteht gemäß Artikel 98 Absatz 1 der ’Verfassung für Rheinland-Pfalz’ aus dem Ministerpräsidenten und den (derzeit neun) Ministern. An den Sitzungen der Landesregierung nehmen meistens auch die Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien teil. Diese gehören der Landesregierung jedoch nicht an. - (Wikipedia 19.06.2019)
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