Die "Landesregierung von Rheinland-Pfalz" besteht gemäß Artikel 98 Absatz 1 der ’Verfassung für Rheinland-Pfalz’ aus dem Ministerpräsidenten und den (derzeit neun) Ministern. An den Sitzungen der Landesregierung nehmen ...
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meistens auch die Staatssekretäre der Staatskanzlei und der Ministerien teil. Diese gehören der Landesregierung jedoch nicht an. - (Wikipedia 19.06.2019)