Brief des Stavenhagener Bürgermeisters und Stadtrichters Georg Johann Reuter (1776-1845) an seinen Sohn Fritz Reuter (1810-1874) vom 4. November 1833. 1 Bogen, 26,3 x 22,0 cm. Georg Johann Reuter eigenhändig.
Fritz Reuter wurde am 31. Oktober 1833 in Berlin verhaftet und in das dortige Polizeigefängnis, die Stadtvogtei, überführt. Die polizeilichen Verhöre begannen am 2. November. Das Verhör am 8. November 1833 beginnt mit der Übergabe eines Selbstbekenntnisses, das Reuter in seiner Gefängniszelle niedergeschrieben hatte. Er bittet darum, dass dieses Selbstbekenntnis zu den Akten genommen werde. Es enthalte alles, was er über die Burschenschaft in Jena aussagen könne. Das Selbstbekenntnis, das Reuter wohl aus freien Stücken angefertigt hat, ist nur kurz geraten und berührt die politischen Aspekte der Burschenschaft und Hintergründe ihres Handelns, die aufzudecken wichtigstes Anliegen der polizeilichen Vernehmungen war, entweder gar nicht oder unzureichend. Vier Tage später gab Reuter ein vollständiges Selbstbekenntnis ab. Es liegt die Vermutung nahe, dass der vom Vater am 4. November 1833 an Fritz gerichtete Brief die Sinnesänderung herbeigeführt hat. Ähnlichkeiten im Ausdruck verstärken den Verdacht. Der Vater spricht von der Milde der Richter, Fritz von der Milde der Gesetze.