Anlass für diesen Aufruf bot die Proklamation des bayerischen Königs Ludwig I. vom 6. März 1848. Aufgrund der Ereignisse der Februarrevolution in Frankreich und deren Einfluss auf die Volksbewegungen in den deutschen Staaten, erklärte der König sich bereit auch national-liberale Aspekte in die Verfassung aufzunehmen.
In diesem Flugblatt werden die pfälzischen Abgeordneten der Ständeversammlung aufgefordert, dem König zu verdeutlichen, dass bloße "Verheißungen" nicht dazu geeignet sind "die Gemüther" zu beruhigen.
Daher hatte die am 12.März stattgefundene Volksversammlung in Neustadt/Haardt beschlossen, sich den Forderungen ihrer Abgeordneten anzuschließen und darüber hinaus weitere zu erheben:
I. Wahlgesetzrevision: jeder Bürger soll ab einem bestimmten Alter das aktive und passive Wahlrecht ausüben dürfen.
II. Revision des bayr. Staatsgrundgesetzes:
u.a. Pressefreiheit, politische und bürgerliche Gleichstellung ohne Rücksicht auf die Konfession, Kontrolle der Staatsfinanzen durch die Ständekammer, Gesetzesiniative der Ständekammer, Versammlungsfreiheit etc.
III. Revision der Gesetze über die Landräthe:
Wahl soll wie Wahl zur Ständekammer ablaufen ohne Einfluss der Staatregierung, Kompetenzerweiterung und Öffentlichkeit der Verhandlungen.
IV. Revision der Gemeindegesetze:
allg. aktives und passives Wahlrecht muss gewährleistet sein, Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen, größere Selbständigkeit und Selbstverwaltung z.B. bzgl. der Gemeindewälder.
V. Trennung von Schule und Kirche, also kein konfessionell kontrollierter Unterricht.
VI. Steuergesetzrevision u.a. Änderung der Häuserbesteuerung.
VII. Revision der Forststrafgesetze.
VIII. Volksbewaffnung und Verkleinerung des stehenden Heeres.
IX. kein Sonderstatus von Militärs bzgl. der Gerichtsbarkeit; Polizei muss den Zivilbehörden unterstehen.
X. Abschaffung des Lotto
XI. Amnestie aller politischen Gefangenen.
XII. Forderungen im speziellen Interesse der Pfalz: Neben der Rückkehr des "Cassationshofes" in die Pfalz, werden u.a. die Abberufung des Regierungsdirektors Lufft, die Aufhebung von Klöstern in Oggersheim und Speyer, die Loslösung der "Unierten Kirche der Pfalz" von der Kontrolle durch das "lutherische Oberconsistorium" und deren Unterstellung unter das Kulturministerium gefordert.
Am Ende des Flugblatts wird die Aufforderung an die Abgeordneten diese Bedingungen dem König zu übermitteln, nochmals wiederholt, mit der Hoffnung auf einen positiven Bescheid. Dementsprechend wird auch vor "dem schweren Unglück" gewarnt, falls die Forderungen abgeschlagen würden.
Dat.: 12. März 1848