Original: Deutsch
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Wir Schultheis, Gericht und gantze Gemeinde zu | NiederErlenbach, unter E. Hochedlen Raths der Stadt | Franckfurt Jurisdiction gehörig, bekennen hirmit für | Uns und Unsere Nachkommen, daß Wir recht und redlich, | und wie solches zu Recht am beständigsten geschehen kan | und mag [Einschub: verkauft haben] S. T. Herrn Friedrich Maximilian von Lersner, | Ihr. Kayserl. Mayt. würcklichen Rath und Residenten, | auch Schöffen und des Raths zu Franckfurt, und dessen Erben, | ein kleines Plätzgen, eine Ruth und 3/4. lang, und 3/4 Ruden | breit, in hiesigem Flecken, einer Seits auf löbl. Hospitals | Hofrait, anderer Seits auf Henrich Keller, modo H. Käufern | selbst, vorn auf gemeinen Gaß und hinten auf H. Käufers | Garten stossend, zinßfrey ledig, und eigen, und ist dieser | Verkauf geschehen, vor und umb zehen Gulden, den Gulden | zu 60. Xr. gerechnet, welche Summe wir von H. Käufern | baar zu unseren Händen empfangen, und in Unseren | Nutzen Verwandt, auch hiedurch wohlged. H. Käufern über | den richtigen Empfang gebührend quittiren.
Versprechen auch wohlermelten H. Käufer das [korr. in: des] verkauften | Plätzgens halber gegen manniglich zu vertretten, und | zu gewähren, und soll selbiger damit forthin damit, als mit | andern seinen eigenthümlichen Gütern, zu schalten und | zu walten gute Macht und Gewalt haben.
Mit Begebung aller und jeder rechtlichen Ausflüchte und | Wohlthaten, welche gegen diesen Kauf und Verkauf erdacht | werden könnten und mögten, besonders aber der gemei- | nen Regul, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte, wenn nicht ein besonderer vorhergegangen.
[S. 2]
Alles mit gutem Vorbedacht, reifer Überlegung und ohne | Argelist und Gefährde. Urkundlich haben wir nicht | allein diesen Kaufbrief eigenhändig unterschrieben, son- | dere auch selbigen für Uns und die gantze Gemeinde | mit Vordrückung Unsers gewöhnlichen Gerichts Insiegel(s) | bekräftiget. So geschehen NiederErlenbach den 14ten [August?] 1743.
[Siegel] Conrad Wolf[t?] | Michael Fischer | als gemeins Man
In fidem | Albertus Otto Lismann | Land Amts u. Gerichts- | Schreiber
[S. 3 nicht beschrieben]
[S. 4]
Kaufbrief von der Gemeinde über | ein klein Plätzgen an löbl. Hospital
[Transkription: Dr. Stefan Krüger, Frankfurt am Main]