Nr. 30618V(?)/34l
In Sachen der vom 20. Dezember 1901 eingegangenen Patentanmeldung B(?)30618V(?)/34l, wird mitgeteilt, dass die betreffende Nummer der in der vergangenen Verfügung als der Patenterteilung für den Anmeldungsgegenstand … bezeichneten Patentschrift nicht 29924, sondern 79924 ist. Der Irrtum ist infolge eines Schreibfehlers entstanden.
Hanschriftliche Mitteilung des Kaiserlichen Patentamtes an den Glastechniker Reinhold Burger durch Herrn Ottomar R. Schulz, Patent Anwalt.