Karte im A6-Querformat einseitig bedruckt und beschrieben.
Inhalt: Vordruck, der mit Schreibmaschine ausgefüllt wurde.
Die Karte dient dem Soldaten Alfred Hanne als Personalausweis innerhalb der Wehrmacht des Deutschen Reiches als Nachweis, dass er ausschließlich als Krankenträger im Sanitätsdienst eingesetzt werden soll. Durch diesen Ausweis ist er berechtigt eine weiße Armbinde mit Rotem Kreuz zu tragen und steht unter dem Schutz der Artikel 9, 12, 13 des Genfer Abkommens vom 27.07.1929.
Die Karte ist handschriftlich mit schwarzer Tinte unterzeichnet. Links daneben sind Abdruckreste eines violetten Dienststempels der Wehrmacht zu erkennen.