"Unter einem Klostergut (auch Klosterhof, Klosterhufe, Klosterhube) versteht man die zu einem Kloster gehörenden Grundstücke und andere Besitztümer. Sie wurden immer als Kirchengüter betrachtet und genossen ...
[Read more]
gleiche Privilegien." - (Wikipedia (de) 08.04.2024)