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Klostergut

"Unter einem Klostergut (auch Klosterhof, Klosterhufe, Klosterhube) versteht man die zu einem Kloster gehörenden Grundstücke und andere Besitztümer. Sie wurden immer als Kirchengüter betrachtet und genossen gleiche Privilegien." - (Wikipedia (de) 08.04.2024)

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Grenzstein aus einem KlostergutGrenzstein aus dem Hospitienwald.
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