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Mittenwalde Museum Salzmarkt 5 Feuerlöschwesen

Feuerlöschwesen

Über die Sammlung

Die erste erhalten gebliebene Feuerordnung für die Stadt Mittenwalde wurde am 17. August 1801 gedruckt. So wurde in dieser Verordnung unter anderem als eine feuerverhütende Maßnahme festgelegt, dass neu zu bauende Scheunen nicht mehr in der Stadt errichtet werden dürfen, sondern nur noch außerhalb der Stadt. Der Magistrat musste dazu den Eigentümern unentgeltlich Plätze anweisen.

Zweimal im Jahr erfolgte in allen Häusern eine Besichtigung, die Brandschau gemäß dem Feuer- Visitations - Reglement vom 16. April 1777. Der § 33 der Mittenwalder Feuerordnung geht auf das Edikt Friedrich des II. (1712- 1786) vom 08. Juli 1744 und dessen Deklaration vom 19. Januar 1764 zurück und enthält das Verbot des Tabakrauchen auf öffentlichen Straßen, in der Stadt und in den Vorstädten, auch in und bei den Scheunen und Ställen. Bei Verstoß wird derjenige „nach Verhältniß des daraus entstehenden Schadens mit dem spanischen Mantel, Gefängniß bey Wasser und Brodt oder dreymonathlicher Festungsstrafe ohne Ansehen der Person belegt“.

Jeder Hausbesitzer erhielt die Feuerordnung gedruckt und unentgeltlich und musste diese bei der zweimal im Jahr stattfindenden Feuer - Visitation vorzeigen. Bezahlt wurden die Kosten für den Druck der Feuerordnung aus der Stadtkasse. Dies weist auf die große Bedeutung hin, die diesen vorbeugenden Maßnahmen beigemessen wurde. Denn in diesen Zeiten wurde die Stadt, wie die Statistik zeigt, sehr häufig von Bränden heimgesucht. Der Schaden durch Brände war meist sehr hoch und sollte durch vorbeugende Maßnahmen vermindert werden.

Bald darauf wurde vom Königlichen Oberpräsidium der Provinz Brandenburg eine neue Verordnung erlassen und eine neue Feuerpolizei- und Löschordnung für die Stadt Mittenwalde machte sich erforderlich, die 1834 gedruckt wurde. Sie lehnte sich weitgehend an die alte Verordnung an. Es gab in dieser Feuerpolizeiordnung eine Beilage, die speziell für Mittenwalder Bedürfnisse zugeschnitten war. Im Paragraphen 67 werden die zwölf öffentlichen Brunnen in der Stadt und die zuständigen Brunnenmeister benannt.

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