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Corpus Inscriptionum Latinarum CIL Scheden

Scheden

About the collection

Der Begriff "Schede" leitet sich von lateinisch “schida” (vgl. griechisch σχίζα) ab, womit ursprünglich einer der Papierstreifen bezeichnet wurde, die einen Papyrusbogen bilden, bzw. auch das kleinste verfügbare Blatt zum Schreiben (vgl. italienisch “scheda” = Papierblatt, Bogen, Zettel). Beim Corpus Inscriptionum Latinarum meint Schede jene Zettel, die zur Vorbereitung der Edition einer Inschrift angelegt worden sind. Dabei kann eine solche Schede aus einem einzelnen Blatt Papier mit Notizen bestehen oder aber aus sehr vielen, bis zu mehreren Dutzend Blättern. Sie wurden mit einer Stecknadel aus Stahl zusammengehalten - die Büroklammer war noch nicht erfunden.
Spätestens mit der Gründung des Corpus Inscriptionum Latinarum an der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften im Jahre 1853 ist mit der Erstellung von Scheden für die geplanten Inschriftenbände begonnen worden. Es lässt sich aber auch nicht ausschließen, dass Theodor Mommsen bereits 1847, als er in einer Denkschrift seinen Plan für das CIL vorlegte, mit der Erstellung von Scheden - etwa im Zusammenhang mit seiner 1852 vorgelegten Edition der Inscriptiones Regni Neapolitani Latinae oder den zwei Jahre später folgenden Inscriptiones Confoederationis Helveticae Latinae - begonnen hatte. Die Scheden wurden nach der Publikation der Bände nicht entsorgt, da sie die editorische Tätigkeit dokumentierten und den Wissensprozeß transparent machten. Sehr häufig enthalten die Scheden mehr Informationen, als in den knapp gehaltenen und stark philologisch orientierten CIL-Bänden publiziert worden sind. Dies betrifft insbesondere Informationen zum Textträger, seiner Form, Beschaffenheit, Größe, Erhaltung, aber auch zum Schriftduktus oder der Position des Textes auf dem Monument. In der Arbeitsstelle des CIL dürften sich annähernd 600.000 Scheden befinden, wobei der Zweite Weltkrieg, zeitweilig ungeeignete Aufbewahrungsbedingungen und zahlreiche Umzüge einige Lücken in den Bestand gerissen haben.
Das erste Blatt einer Schede stellt in der Regel die Druckvorlage für die Edition der betreffenden Inschrift im betreffenden CIL-Band dar. Als Autor darf jeweils der Herausgeber des gedruckten Bandes gelten. Als Zeitraum, in dem die Schede entstand, sind die Jahre zwischen der Beauftragung des Bearbeiters durch die epigraphische Kommission des CIL und der nach Bogen erfolgenden Drucklegung des Bandes anzunehmen.

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Scheden, CIL XV [1155] Show objects Search inside the collection

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