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Bescheid

Ein "Bescheid" ist im Verwaltungsrecht eine individuell-konkrete Anordnung einer Verwaltungsbehörde in Deutschland und Österreich, die von betroffenen Rechtssubjekten zu befolgen ist, es sei denn, er löst Widerspruchsgründe aus. - (Wikipedia 29.07.2016)

"Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.

In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“) oder Kenntnis („Bescheid wissen“)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

Objects and visualizations

Relations to objects

Einsegnungsbestätigung 1810Impfausweis für Dorothea Marie BusseTaufbescheinigung, 1847Vermögenssteuerbescheid für Otto Drebenstedt für das Jahr 1949, 28. November 1949Vermögenssteuerbescheid für Otto Drebenstedt für das Jahr 1949, 22. Juli 1949Vermögenssteuerbescheid für Otto Drebenstedt für das Jahr 1946, 22. Juli 1949
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