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Gerichtsschreiber

Ein Gerichtsschreiber, auch Aktuar oder Sekretär genannt, war ein Beamter der Gerichtskanzlei, der die Verhandlungen eines Gerichts oder einer gerichtlichen Behörde aufzeichnete. Der Gerichtsschreiber war zunächst lediglich Protokollführer, der den Entscheidungen und Akten des Gerichts öffentlichen Glauben verlieh. In Deutschland wird diese Aufgabe heute von den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts geleistet. Gerichtsschreiber erhielten im Laufe der Zeit zum Teil auch selbständige richterliche Befugnisse, besonders in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ab 1923 wurden Schreiber, die zusätzliche gerichtliche Aufgaben übernahmen, laut „preußischer Entlastungsverfügung“ in Preußen als Rechtspfleger bezeichnet. In der Schweiz sind Gerichtsschreiber ausgebildete Juristen, die an der Gerichtsverhandlung mitwirken und an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Sie verfassen die schriftliche Begründung des Urteils. - (Wikipedia 20.06.2019)

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Portrait von August Schwamborn, Gerichtsschreiber von 1833 bis 1860er Jahre
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