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Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO. In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. - (Wikipedia 06.05.2017)

"In Hessen ist die von den Wahlberechtigten gewählte Gemeindevertretung das oberste kommunale Organ der Gemeinde (in den Städten führt sie die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung); sie besteht aus den Gemeindevertretern (die in den Städten als Stadtverordnete bezeichnet werden). Sie beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, kann aber die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf einen Ausschuss oder den Gemeindevorstand übertragen, sofern es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die ausschließlich ihr durch Gesetz übertragen sind. Ferner überwacht sie die „gesamte Verwaltung“. Die „laufende Verwaltung“ führt dagegen der Gemeindevorstand (in den Städten führt er die Bezeichnung Magistrat). Beide Organe sind Kollegialorgane (Magistratsverfassung)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Gemeindevertretersitzung in der Steinbacher Schule, 1960
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