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Volksentscheid

Ein "Volksentscheid" ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff "Volksabstimmung" verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. ein Gesetz). Während bei einer Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund. Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der Gewaltenteilung laut Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk.
Die Bedeutung des Begriffs ’Volksentscheid’ ist in Deutschland nicht immer eindeutig abgegrenzt. Zum einen ist damit die direktdemokratische Abstimmung über eine aus dem Volk per Volksinitiative und Volksbegehren eingebrachte Vorlage gemeint. Zum anderen wird ’Volksentscheid’ in Deutschland auch häufig synonym für ’Referendum’ verwendet (siehe auch Abschnitt Begrifflichkeit und Abgrenzung). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in teils sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden hingegen als Bürgerentscheid bezeichnet. - (Wikipedia 10.07.2016)

"Befürworter und Gegner im Abstimmungskampf zu einem Volksentscheid in Berlin (2009)

Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff Volksabstimmung verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. eines Gesetzes). Während bei einer Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund. Wahlen und Abstimmungen bilden zusammen mit der Gewaltenteilung laut Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Dein Ja der Verfassung (1968)Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR am 6. April 1968, Bild 1: Kinder demonstrieren für die neue Verfassung. SW-Foto, März-April 1968 © Kurt Schwarz.Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR am 6. April 1968, Bild 2: Junge Frau und junger Mann halten ein Schild, das für die Annahme der neuen Verfassung wirbt vor dem "Haus Berlin" am Strausberger Platz. SW-Foto, März 1968 © Kurt Schwarz.Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR am 6. April 1968, Bild 3: Nächtlicher Fackelzug von Jugendlichen wirbt für die Annahme der neuen Verfassung. SW-Foto, April 1968 © Kurt Schwarz.Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR am 6. April 1968, Bild 4: Blick von oben auf einen nächtlichen Fackelzug von Jugendlichen. SW-Foto, April 1968 © Kurt Schwarz.Volksentscheid zur neuen Verfassung der DDR am 6. April 1968, Bild 5: Ulbricht, Honecker und Stoph bei der Volksabstimmung. SW-Foto, 06.04.1968 © Kurt Schwarz.
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