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Kinderpflegerin

Im weiteren Sinne eine mit der Pflege / Betreuung von Kindern beauftragte Person, im engeren Sinne ein bestimmtes Berufsbild in Deutschland:

"Staatlich geprüfter Kinderpfleger ist in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ein Ausbildungsberuf in der familienergänzenden Säuglings- und Kinderpflege, der von seinen Kompetenzen her unterhalb insbesondere dem Erzieher angesiedelt ist und der mit den in anderen Bundesländern gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Sozialassistent oder Sozialhelfer vergleichbar ist.
Kinderpfleger arbeiten mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, also bis zum Alter von etwa zehn Jahren. Die ISCED-Klassifikation ist 3B; der Kinderpfleger zählt nicht zu den reglementierten Berufen.
Die überwiegende Mehrheit der Kinderpfleger sind Frauen, weshalb häufiger die weibliche Form Kinderpflegerin – zum Teil auch als generisches Femininum – gebräuchlich ist." - (Wikipedia 06.06.2019)

"Staatlich geprüfter Kinderpfleger ist in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Ausbildungsberuf in der familienergänzenden Säuglings- und Kinderpflege, der von seinen Kompetenzen her unterhalb insbesondere des Erziehers angesiedelt ist und der mit den in anderen Bundesländern gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Sozialassistent oder Sozialhelfer vergleichbar ist. Kinderpfleger arbeiten mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, also bis zum Alter von etwa zehn Jahren. Die ISCED-Klassifikation ist 3B; der Kinderpfleger zählt nicht zu den reglementierten Berufen." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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