Erlass von „Friderich, König von Preußen; Marggraf zu Brandenburg; des heil. Röm. Reichs, Ertz-Kämmerer und Chur-Fürst; Sauverainer und Oberster Herzog von Schlesien u. u.“....Dieser Erlass, vom 12.01.1775, ist an den Inspektor Ribbach zu Zossen adressiert. Er beinhaltet Regelungen über den Umgang mit Kirchen- und Generalhauskollekten.