Vorderseite.-----.Vereinststatuten des Turnvereins Bitterfeld. 32seitiges Heft im Format 17 x 11 cm. Einband grün bzw. khakifarben. Auf dem vorderen Einband befindet sich die Bezeichnung der Publikation, mittig das Vereinswappen des TV Bitterfeld, darunter Angabe zum Drucker und Erscheinungsjahr. Gedruckt wurde das heft durch Wilhelm Wachsmuth, Bitterfeld, im Jahre 1910. Das Statut erhielt seine Gültigkeit zum 3. April 1906 und löste damit die Vereinsrichtlinien vom 4. April 1881 ab.....Die Statuten des Turnvereins umfassen folgende Paragraphen...§1 - Name des Vereins ..§2 - Zweck..§3 - Mitgliederzahl ..§4 - Aufnahmebedingungen ..§5 - Pflichten der Mitglieder ..§6 - Rechte der Mitglieder ..§7 - Eintrittsgeld und Monatsbeiträge..§8 - Auschluß aus der Mitgliedschaft ..§9 - Verwaltung ..§10 - Vereinsversammlungen ..§11 - Turnrat ..§12 - Vorstand ..§13 - Wahlen (Vorsitzender; Schriftführer; Kassenführer; Turnwart; Zeugwart) ..§14 - Kasse ..§15 - Aufrechterhaltung der Ordnung ..§16 - Vergehen seitens der Vorstands- oder Turnratsmitglieder ..§17 - Abänderung des Statuts & Auflösung des Vereins ..§18 - Gültigkeit durch den Vorstand [Otto Heidler, Hain, Möhring, Beyer, Günther] und der Polizeiverwaltung [Adalbert Dippe]....AlsAnhang folgt die "Einrichtung der Deutschen Turnerschaft" mit ihrer Satzung, eine allgemeine Turnordnung und eine Liste zur Abstempelung der Beitragsnachweise.....Das Heft beinhaltet zudem die Mitgliedskarte für Max Köckert, der zum 1. August 1911 aufgenommen wurde.