Seite 1 von 2.-----.Oberhirtliches Verordnungsblatt für das Bistum Speyer. Herausgegeben und verlegt vom Bischöflichen Ordinariate Speyer. Nr. 15, Achter Jahrgang, 8. August 1914, 2 Seiten. Autor: Bischof Michael Faulhaber. Der Oberhirtliche Erlass aus dem ersten Kriegsmonat betrifft vor allem Anweisungen für die Seelsorge an Soldaten und die Einstellung von katholischen Geistlichen für den Sanitäts- und Lazarettdienst. Der Erlass schließt mit den Worten "Schließlich erinnern wir die in der Gemeindekura zurückbleibenden Diözesangeistlichen an dei Pflicht des guten Hirten, unter allen Umständen, es mag kommen was immer, auf ihren Dienstposten auszuhalten und durch gewissenhafteste Treue auch in der Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten den ihrer geistlichen Führung Anvertrauten auch ein Vorbild staatsbürgerlicher Treue zu sein." Neben dem vorangestellten Apell an die Feldgeistlichen und im Sanitätsdienst tätigen Geistlichen für das militärische Frontgebiet werden hiermit also auch die daheim gebliebenen Priester in den uneingeschränkten Dienst der Heimatfront gestellt. ..(Ludger Tekampe)