Das Kriegsministerium legte hierin die tägliche Nahrungsnorm für die Kriegsgefangenen fest. Die Tageskost sollte sich aus drei kräftigen und schmackhaften Mahlzeiten zusammensetzen. An drei Tagen in der Woche war Fleisch zu reichen, an zwei Tagen Fisch und an weiteren zwei Tagen Hülsenfrüchte mit einem mäßigen Zusatz von Fett. Die auszureichende Menge ist pro Kopf und Woche für jeden Kriegsgefangenen aufgelistet.