Wandanschlag in deutscher Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Condé, 21. August 1915....."Bekanntmachung..Einquartierungen von Truppen müssen der Commandantur Condé mitgeteilt werden...Maueranschläge und Bekanntmachungen jeder Art dürfen nur veröffentlicht werden mit Genehmigung der Commandantur Condé...Condé, 21 August 1915...Etappen-Kommandantur..Rupprecht..Oberstleutnant u. Kommandant."