Vorderseite.-----.Eine Urkunde aus dem Jahr 1363 belegt die Abtretung des bischöflichen Münzrechts an das Domkapitel und den Rat der Stadt Halberstadt. Die permanente Geldnot Bischof Ludwigs (1357-1366) und sein Wunsch nach einem Aufstieg in der geistlichen Hierarchie hatten ihn dazu veranlasst. Die Folgezeit von 1363 bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ist durch die Herstellung und Verwendung kleiner Hohlpfennige, sogenannter Sarg- und Stephanspfennige, gekennzeichnet. Die Ausmünzungen wurden wohl vom Rat der Stadt und vom Domkapitel gemeinsam veranlasst. Beide verfügten in dieser Zeit über Münzstätten. Die Stephanspfennige zeigen das Brustbild des Heiligen Stephanus mit schwachem Nimbus über zwei rundlichen Steinen, zu beiden Seiten des Heiligen jeweils ein Stein und ein Palmzweig. Der Wulstrand ist glatt. Auch von diesem Gepräge existieren zahlreiche Varianten, vermutlich bedingt durch einen hohen Stempelverbrauch.....Eine weitere Deutung der Abbildung auf diesen Münzen stammt von Frank Berger. Er erkennt die Büste einer Äbtissin von vorn mit Buch und Palmzweig und ordnet diese Hohlpfennige dementsprechend der Abtei Quedlinburg zu. (C. Heinevetter)