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Wasserschout Hamburg

"Ein Wasserschout war ein Aufsichtsbeamter für Seemannsangelegenheiten und Vorstand des gleichnamigen Amtes. Das Amt des Wasserschout war der Vorgänger des Seemannsamts.

Das Amt des Wasserschouts wurde erstmals 1643 in den Niederlanden (dortige Bezeichnung: Waterschout; Water = dtsch. Wasser, Schout = dtsch. Schultheiß) eingeführt. Nachdem es in Hamburg in den vorangegangenen Jahrzehnten immer wieder Forderungen seitens der Kaufmannschaft gegeben hatte, die Seeleute zu kontrollieren, schlugen die Schifferalten 1690 vor, auch in Hamburg einen Wasserschout nach holländischem Vorbild einzurichten. Am 3. September 1691 nahm der erste Wasserschout in Deutschland, Berthold Heidmann, seinen Dienst in der Hansestadt auf. Drei Tage zuvor war das „Reglement von des bestellten Wasser-Schouts in Hamburg Ampt und Verrichtungen“ vom Hamburger Senat veröffentlicht worden. Dem Wasserschout stand das Hamburger Admiralitätskollegium vor. Die meisten Amtsinhaber waren ehemalige Kapitäne. Sein Gehalt bezog der Amtsinhaber aus den Gebühren der Reeder.

1873 wurde das Amt des Wasserschouts durch die Reichs-Seemannsordnung aufgelöst und durch das Seemannsamt ersetzt. Der Wasserschout blieb aber unter der althergebrachten Bezeichnung und mit allen seinen Befugnissen als Leiter der neugeschaffenen Behörde im Amt." (Quelle: Wikipedia, 02.09.2022)

"Der Hamburger Wasserschout Alfred Tetens

Ein Wasserschout war ein Aufsichtsbeamter für Seemannsangelegenheiten und Vorstand des gleichnamigen Amtes. Das Amt des Wasserschout war der Vorgänger des Seemannsamts." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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