An Hochschulen ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, dem Präsidenten oder dem Kanzler) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studiengängen), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben. Teilweise werden auch die Ausschreibungen für Professorenstellen und die vorgeschlagenen Berufungslisten durch den Senat behandelt. (wikipedia)
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