"Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie ...
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die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn. Allerdings kommt es nicht allein auf das Vertrags- bzw. Rechtsverhältnis des Beschäftigten zum Arbeitgeber (Betriebsinhaber) an. Entscheidend ist vielmehr, ob der Beschäftigte dem Weisungs- und Direktionsrecht der im Betrieb Verantwortlichen untersteht.
Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 BetrVG liegt vor, wenn Personen im Betrieb (Unternehmen) beschäftigt werden, um mit anderen Arbeitnehmern des Betriebs dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeiten zu erfüllen." - (Wikipedia (de) 26.02.2022)