"Unter Kraftverkehr bezeichnet man grundsätzlich Bewegungen von Personen und Gütern unter Verwendung von kraftmaschinengetriebenen Fahrzeugen. Zusätzlich dient der Begriff der Bezeichnung des Verkehrszweiges "Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr", ...
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dessen Aufgabe die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdiensten im Straßenverkehr ist, z. B. Omnibus-Betriebe, Fuhrunternehmen etc." (Wikipedia 10.11.2012)