Die Handwerkskammern bzw. die Industrie- und Handelskammern (IHK) müssen eine Lehrlingsrolle führen, in der die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Die Lehrlingsrolle wird auch als "Das Verzeichnis ...
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der Berufsausbildungsverhältnisse" bezeichnet. (wikipedia 23.06.2015)
"Die Handwerkskammern bzw. die Industrie- und Handelskammern (IHK) müssen eine Lehrlingsrolle führen, in der die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Die Lehrlingsrolle wird auch als "Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse" bezeichnet.
Der Ausbildende muss jeden neuen Ausbildungsvertrag der zuständigen Stelle, den jeweiligen Kammern, melden. Im § 30 der Handwerksordnung steht:
(1) Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags die Eintragung in die Lehrlingsrolle zu beantragen. Eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift ist beizufügen. Entsprechendes gilt bei Änderungen des wesentlichen Vertragsinhalts." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)