"Ein Untergänger war ein Grenzsteinsetzer im Auftrag der örtlichen Gerichtsbarkeit oder des Magistrats vom 13. bis zum 18. Jahrhundert im Südwesten Deutschlands.
Die Untergänger waren auch zur ...
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Überwachung der Gemarkungsgrenzen und Liegenschaften zuständig und somit Amtspersonen. Allgemein spricht man von Feldgeschworenen, siehe dort." - (Wikipedia (de) 24.01.2024)