"Verband" ist in der Soziologie ein analytischer Schlüsselbegriff ...
Verbände greifen als Interessenvertretung (Interessenverband) ihrer Mitglieder weiter aus und sind nicht nur Zusammenschlüsse von Einzelpersonen (natürlichen ...
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Personen), sondern auch solche von Vereinen oder Unterverbänden (juristischen Personen - siehe auch rechtliche Definition eines Verbandes), sowie die gebietshoheitlichen Gebietskörperschaften eines Staatswesens und andere Selbstverwaltungskörperschaften. Sie haben eine eigene Verfassung (Satzung, Statut) und gemeinsame, verbindliche und längerfristige Ziele. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen Interessengruppen. Als Interessenverbände sind sie meistens im Bereich des "Dritten Sektors" zwischen Staat und Markt angesiedelt. Für die eigenen Mitglieder spielt auch ihre Dienstleistungsfunktion eine wichtige Rolle.- (Wikipedia 13.11.2013)
"Verband bezeichnet in der Soziologie einen Zusammenschluss mehrerer Einheiten zum Zweck der gemeinsamen Interessenvertretung. Ein Verband wirkt als übergreifende Organisation (Interessenverband) zur Vertretung der Interessen aller ihrer angeschlossenen Mitglieder(-Organisationen). Dies können Einzelpersonen oder soziale Gruppen sein (natürliche Personen), aber weitergehend auch Vereine oder Unterverbände (juristischen Personen, siehe rechtliche Definition eines Verbandes), darüber hinaus auch gebietshoheitliche Gebietskörperschaften eines Staatswesens und andere Selbstverwaltungskörperschaften. Verbände haben immer eine eigene Verfassung (Satzung, Statut) und gemeinsame verbindliche und längerfristige Ziele. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen Interessengruppen. Als Interessenverbände sind sie meistens zwischen Staat und Markt im Nonprofit-Bereich angesiedelt („dritter Sektor“). Für die eigenen Mitglieder spielt auch ihre Dienstleistungsfunktion eine wichtige Rolle." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)