Die durch das Adelig-Schönbergische Gericht zu Niederzwönitz ausgestellte Urkunde liefert die amtliche Genehmigung für den Betrieb der 1840 durch Friedrich August Schütz erworbenen Papiermühle als Papier- und Pappenfabrik. Der Schein dokumentiert den Umbruch, der sich für die Papiermühle aus den wirtschaftlichen Realitäten der 1840er Jahre ergab. Die zunehmende Verbreitung des Holzschliff-Verfahrens zur Herstellung von Papier aus Hölzern machte die Herstellung von Büttenpapier aus Textilresten zunehmend unrentabel. Vermutlich in Reaktion auf diese neue wirtschaftliche Großwetterlage begann Friedrich August Schütz mit dem Umbau der Papiermühle zu einer Pappenfabrik. Fortan wurden fast ausschließlich Pappen hergestellt. Papier wurde nur noch erzeugt, um Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, die dem neuen Besitzer mit dem Erwerb der Mühle auferlegt worden waren.
Wasserzeichen: Schriftzug "Gebr. S Dresden"