Inhalt:
Die Verodrnung aus dem Jahr 1717 schreibt den Abdeckern vor, wann, wie und wo sie künftig ihre Arbeit zu tun haben.
Nachdem aufgefallen ist, dass die Abdecker das Vieh zu nah an den Städten und Dörfern, sowie an den Landstraßen abdecken würden, sind sie dazu angehalten das Vieh ab jetzt an einem abgelegeneren Ort abzudecken. Des Weiteren ist aufgefallen, dass die Abdecker das Vieh nicht verscharren würden auch dies muss künftig, innerhalb von acht Tagen, geschehen. Bei Zuwiderhandeln sind indes harte Leibesstrafen zu erwarten.