Transkription:
Demnach vorweyser dießes Hanß Peter Seyler undt Johannnes Rüb Beide des gerichts in gewissen afferen Bei gnedigen Herschafft in Franckfurth zu verrichten und dahin citiret worden. Zu ihrem beßeren fortkommen aber zu ..... der wahrheith dießer gerichtliche Schein ertheilet worden. Alß gelanget an all und kundt jeden, weßen Standes Würden undt Condition die auch sein möchten, nach Standes gebühr erheischende, wie auch hohe undt niedrige officiers und gemeinen Soldaten dienst freundt repective versuchen undt bitten, gedachte Personen aller orten frey sicher undt ungehindert Paß undt repassieren zu laßen, welche hinwieder in alle vorfalle oder gelegenheit nach möglichkeit zu verdienen man erbötig ist Zu bessrer .. bekreftigung ist solches mit gerichliche insigel bekrefiget worden Geschehen Gunttersblum, den 1. February 1695
Kopien vorhanden
Das Original wurde zur Aufbewahrung von der Gemeinde Guntersblum September 1973 ans Landesarchiv Speyer übergeben. Signatur: U187-703
jpg-Datei