Einrichtung der Thurn und Taxis Post in Guntersblum 1748
Transkription von Karin Holl:
„Ratione der gemachten Einrichtung wegen des auf der kayserl. Reichs Post einlauffenden Guntersblumer Brief=Pacquets wurde folgender Befehl erlaßen:
Da von Ihro Durchl. dem Herrn Fürsten von Taxis durch das löbl. Reichs Postamt zu Mayntz Amtskellern Kriebel die Besorgung des hiesigen Brief=Pacquets gdst. aufgetragen worden; und wir dann solches gdst. genehmet: als befehlen wir demselben hiermit, alle die an unsere Adresse, wie auch die an unsere Cantzley, Räthe und Bediente ankommende Briefe und Zeitungen sowohl, als auch auf der Post in unserm Nahmen, oder von unserer Cantzley, auch Räthen und Bedienten abgehende Briefe Post täglich, gegen richtige Bezahlung des regulirten Porto, richtig zu bestellen und abzugeben, und selbige in keine fremde Hände kommen, weniger einsehen, am allerwenigsten aber gar unterschlagen zu laßen; mit dem Anfang, so er diesem entgegen in eine so anderem aus Consideration oder Politesse durch sich oder die Seinigen zu wider handeln würde, wir ernstl. Ahndung vor zu kehren ohnermangeln werden; dahingegen auch, wo er diesem seinem Obliegen pflichtmäßig nachkommen wird, wir ihn alles Schutzes und Assistentz gdst. versichern.
Guntersblum d. 19te Febr. 1748, F.L. G. zu Leiningen und Dachsburg“
Fotokopie
Das Original ist im Fürstlich Leiningischen Archiv Amorbach im Bestand A 6/11/14, Kanzleiprotokolle Guntersblum 1748