Bis heute dient der Gesellenbrief in Handwerksberufen als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Dieses Gesellenzeugnis, ausgestellt von der Zimmererinnung Stuttgarts im Jahr 1805, zeigt den typischen Aufbau der zeitgenössischen Kundschaften: Es handelt sich um einen formularhaften Vordruck, in dem handschriftlich die entsprechenden Stellen ausgefüllt werden. Hierbei werden sowohl allgemeine Angaben zur Person gemacht als auch zur Identifizierbarkeit der Person, so werden Körpermerkmale wie Größe, Statur, Augen- und Haarfarbe beschrieben.
Das Gesellenzeugnis wurde durch verschiedene Elemente beglaubigt; hierzu zählen die Unterschriften des Ober-Meisters sowie des Meisters, bei dem der Gesell seine Ausbildung erhielt, sowie ein blumenförmiges Papiersiegel. [Vivien Schiefer]