Das VIII. Armee-Korps war ein gemischtes Korps des Heeres des Deutschen Bundes, das aus den Kontingenten Württembergs, Badens und Hessens gebildet wurde.
Das Korps sollte erst bei Mobilmachung zusammentreten. Im Frieden waren ihm keine bestimmten Truppenteile fest zugeordnet, lediglich die Stärken der einzelnen Kontingente waren festgelegt. Die Kommandanten der gemischten Korps waren gemäß einer Vereinbarung der beteiligten Staaten zu ernennen. Ebenso setzten die Einzelstaaten die Befehlshaber der nachgeordneten Verbände ein. Die Zersplitterung des Bundesheeres machte auch vor diesem Korps nicht halt.