Pachtvertrag zwischen einer Frau und verschiedenen Personen für Grundstücke im Oxyrhynchites. Der Anfang ist verloren. Für die verschiedenen Grundstücke werden die Pachtzinsen in Gerste und wahrscheinlich auch in Weizen festgesetzt, sowie ein Geldbetrag von 4 Drachmen (als σπονδὴ τοῦ μισθώσεως, i.e. Spende in Zusammenhang mit der Verpachtung?). Die öffentlichen Lasten werden von der Verpächterin übernommen. Es folgen die üblichen Klauseln und Abmachungen über die Zahlung der Pachtzinsen.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/03292/