Herakleia, Tochter des Apollonios, schreibt der Königin Kleopatra mit der Bitte um Besitz, auf den sie legale Ansprüche hat: Herakleias Ehemann Heliodoros starb, wie auch die gemeinsame Tochter Isidora. Der letzte Erbe ist nun Alexander, der Bruder des Heliodoros. In Übereinstimmung mit dem Ehevertrag sollte aber Herakleia das ganze Eigentum des Heliodoros bekommen, falls Alexander die im Vertrag vereinbarte Mitgift von 2200 Drachmen innerhalb 60 Tagen vom Tode des Ehemannes nicht begleicht. Nach Ablauf der 60 Tage beansprucht Herakleia das Erbe.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/04091/