Titelblatt: "Mandat, Das Mit des Hertzogs zu Sachsen Gotha Fürstl. Durchl. Wegen reprocirlicher Auslieferung Derer Deserteurs errichtete Cartel betreffend. / Weissenfels, Druckts G. A. Leg, HochFürstl. Sächs. Hof- und Aug. Buchdr."
Das zwischen dem König/Kurfürst August von Polen/Sachsen und Herzog Friedrich von Sachsen-Gotha vereinbarte Kartell über gegenseitige Auslieferung von Deserteuren wurde in Sachsen durch ein Mandat, Warschau, 2. August 1735, bekannt gemacht. Dessen Text ist vollständig abgedruckt auf S. [2] bis [11] als Zitat innerhalb des entsprechenden Mandats des Herzogs Christian von Sachsen-Weißenfels, der für seinen Herrschaftsberich, nicht zuletzt die thüringischen Anteile, das Mandat auf Ersuchen Königs Augusts ebenfalls bekannt macht. Datiert ist dieses sachsen-weißenfelsische Mandat auf S. [12] "auf Unserm Residenz-Schloß Neu-Augustus-Burg zu Weißenfels den 7. Novembr. 1735." Gegengezeichnet haben Hanß Georg von Troyff und Friedrich Salomon Bretnütz.