Tätowieren ist im Gefängnis verboten. Trotzdem verlässt rund ein Drittel der Gefangenen die Haft mit Knast-Tattoos. Drei Punkte auf der Hand als Dreieck zwischen Daumen und Zeigefinger sind das wohl bekannteste Motiv: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.
Früher wurde per Hand gestochen, als Farbe diente der Ruß verbrannter Schuhabsätze, gebunden mit Seifenlauge oder Zahnpasta. Heute beschaffen sich die Häftlinge auch echte, aber teure Tätowierfarbe oder verwenden einfache Füllertinte.
Als Tätowiermaschinen kommen vorwiegend Elektrorasierer zum Einsatz. Eine Kanüle oder eine einfache Nähnadel werden mit einer Kugelschreibermine verbunden, die als Farbtank dient. Die Mine wird durch den Motor des Rasierapparates in Schwingung versetzt. Als Halterung dient ein gebogener Zahnbürstenstiel.
Das hier gezeigte Exemplar mit einem Remington-Rasierer (die Firma brachte 1937 in den USA den ersten Elektrorasierer mit oszillierendem Schwingankermotor auf den Markt) ist im Januar 2004 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim bei einer Haftraumkontrolle beschlagnahmt worden.