Holztafel der einstigen Eper Chausseegeldhebestelle. Die mehrmals überstrichene Tafel ist gelbgrau grundiert und wurde mit schwarzer Schrift beschrieben, die von einem schwarzen Rahmen eingefasst wird. An der oberen Kante ist ein Fortsatz angebracht, der von geschwungenen Stützen getragen wird. Die Tafel trägt die Überschrift "Hebestelle zu Epe" und zeigt eine Kostentabelle für Fuhrwerke, Schlitten sowie unangespannte Tiere. Der Chaussee-Tarif pro Person und Tier folgte den Bestimmungen vom 29. Februar 1840. Wie ein Vermerk auf der Tafel anzeigt, waren die Vorschriften zur Befreiung vom Chausseegeld in der Amtsstube des Erhebers zur Einsicht ausgehängt.