Vierseitiges Frei- und Fahrtenschwimmerzeugnis des Landes Nordrhein-Westfalen für Frau Helga Bobbenkamp. Es wird von . . .bescheinigt, dass Frau Bobbenkamp am . . . die Prüfungen zur Frei- und Fahrtenschwimmerin bestanden hat und die Voraussetzungen erfüllt, um die entsprechenden Stoffabzeichen zu tragen.
Das Zeugnis ist aus hellblauer Pappe hergestellt mit weißer Umrandung. Auf Seite eins sind die Embleme der Frei- und Fahrtenschwimmer aufgedruckt, auf den Seiten zwei und drei das Frei-, bzw. Fahrtenschwimmerzeugnis mit persönlichen Daten und der entsprechenden Unterschriften der abnehmenden Stellen und Seite vier dient der Information des DLRG zur Erlangung der weitergehenden Grundschein-Prüfung.