Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Thuin, 26. August 1915.
"Bekanntmachung
Gemäss Verordnung des Herrn General-Gouverneurs vom 6. 8. 1915 werden zur Verhütung von Spekulationsgeschäften und Preistreibereien rechtliche Verfügungen jeder Art über die bei der diesjährigen Herbstschafschur fallende Rohwolle für ungültig erklärt.
Die Einkaufsstelle der Kriegswollbedarfs-Aktiengesellschaft Belin in Brüssel, rue de la loi 90 ist bereit die gesamte aus der diesjährigen Herbstschafschur fallende, sowie auch ältere Bestände an Rohwolle gegen Barzahlung aufzukaufen.
Thuin, den 26. August 1915.
Der Kreischef,
(gez.) Alberti,
Oberst."