Nachdem die Tochter eines Arztes und Ratsherrn Johann Jakob Tschudi Blut sowie Stecknadeln erbrochen und angegeben hatte, einen süßen Kuchen von der Magd und einem Verwandten der Familie erhalten zu haben, wurden jene verdächtigt, in dem Kuchen die Stecknadeln versteckt zu haben. Die Magd sollte nun das Kind heilen. Unter Folter gestand die Magd, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Sie wurde zum Tode verurteilt und am 6. Juni 1782 hingerichtet. Chodowiecki wählt für seine Darstellung den Moment der der Magd abverlangten Heilung des Kindes und reiht die Geschichte damit in die übrigen Fällen von obskuren Heilern ein. Von nicht geringerer Brisanz, auch in aufklärerischer Sicht, ist indes die Verdächtigung als Hexe. Verurteilt wurde die Magd allerdings nicht als Hexe, sondern als Giftmörderin. Über den Fall wurde von Seiten des Gerichts Geheimhaltung verhängt. Dennoch wurde er bald publik und als Justizmord bezeichnet. Erst in heutiger Zeit konnte festgestellt werden, dass Anna Göldi, so der Name der Magd, wohl ein Verhältnis mit ihrem Dienstherrn hatte und dieser den Hexenprozess bemüht hatte, um sie los zu werden.