Das in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch abgefasste Schild "Grenzgebiet Betreten und Befahren verboten" markierte den Schutzstreifen vor der "Hinterlandmauer" der an Ostberliner Wohn- und Kleingartenanlagen und Betrieben unmittelbar angrenzenden "Inneren Mauer". Es stammt aus den 1980er Jahren.
Dieses Gebiet war beim Mauerbau größtenteils zwangsevakuiert worden und galt als zuzugsbeschränkte Zone. Wer dort hinziehen wollte, benötigte eine Genehmigung durch die Abteilung Innere Angelegenheiten beim Rat des Stadtbezirks. In das "Grenzgebiet" wurden vorwiegend "linientreue" Bürger einquartiert, darunter Mitarbeiter der "Bewaffneten Organe", des Ministerium des Inneren (MdI), des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie Angehörige der Volkspolizei.
Besucher durften das Grenzgebiet nur betreten, wenn sie im Besitz eines Passierscheins waren. Das Betreten ohne Genehmigung wurde mit Strafen von bis zu 2.000 Mark oder bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Kontrollgänge führten Grenzsoldaten und die Volkspolizei durch. Es gab aber auch Zivilpersonen, die als "Freiwillige Helfer" der Grenztruppen befugt waren, Personenkontrollen durchzuführen und Verdächtige vorläufig festzunehmen.
Im jetzigen Bezirk Pankow lagen die ehemaligen Stadtbezirke Pankow und Prenzlauer Berg an der Grenze zu Westberlin.