Urkunde über die Verleihung des Bürgerrechts der Stadt Prenzlau an den Schneider Johann Friedrich Maaß mit Text des Bürgereides. Es handelt sich um einen Vordruck der Stadt Prenzlau, in den Beruf und Name des Bürgers sowie das Datum der Ausfertigung mit brauner Tinte eingetragen sind. Bl. 3r enthält die Datierung "Prenzlau den 20ten Juni 1821." sowie darunter die vorgedruckte Angabe des Ausstellers "Der Magistrat der Ukermärkischen Hauptstadt Prenzlau." Darunter das zuvor im Text angekündigte Siegel ("Stadt-Insiegel") als Stempelabdruck (das Stadtwappen, links bzw. rechts begleitet von der Umschrift "HAUPT STADT / PRENTZLAU"), rechts daneben die Unterschrift "Reinicke / no[m]i[n]e Senat[us]." Darunter links (bis einschließlich "den" vorgedruckt): "Bürger-Brief / für den Schneider Johann / Friedrich Maaß / in / Prenzlau." – Bl. 1v, 3v und 4r–v leer. – Auf Bl. 1r oben Stempel für das Stempelpapier (Preußischer Adler, darunter "ACHT G. GROSCHEN"). Darunter (mit Tinte): "Stempel / zum / Bürger Brief / für / den Schneider Johann Friedrich Maaß / zu / Prenzlau".
Wasserzeichen auf dem äußeren Bogen: "H. & M. F. / EBART", auf dem inneren Bogen wohl ein Adler.
Der Schneider Johann Friedrich Maas erwarb das Bürgerrecht laut Prenzlauer Bürgerbuch am 20. Juni 1821 im Alter von 22 Jahren und war gebürtig aus "Kressin/Oran.-Burg". Laut seiner Sterbeurkunde starb er am 7. Oktober 1874 in Berlin im Alter von 75 Jahren, 1 Monat und 3 Tagen, war evangelisch, wohnte zuletzt in der Landsberger Straße 98 in Berlin und war Witwer der in Prenzlau verstorbenen Sophie geb. Schuhmacher. Er selbst ist laut Sterbeukunde in Groß Mutz bei Neuruppin geboren, wo sein Vater, ein Büdner, verstorben war. – Quellen: Hans Wendt: Die Prenzlauer Bürgerbücher 1585–1880. Unter Einbeziehung der Arbeiten von W. Münstermann und unter Mitw. von Johanna Oqueka und Karl Otto. Berlin 1984, S. 210. – Landesarchiv Berlin, Standesamt Berlin VIII, Reg.-Nr. C 31/1874.
Provenienz: Erworben 2009 aus Privatbesitz.