Gesellenbrief für Michael Widemann aus Günzburg, ausgestellt von der örtlichen Schreinerzunft am 19. Mai 1808. Im Briefkopf Ansicht der "Hochfürstlich Fürstenbergischen Stadt Mößkirch" unter dem Fürstenbergwappen. Mit dem Ende des souveränen Fürstentums war Meßkirch 1806 badisch geworden. Die Fürstenberger konnten sich jedoch als Standesherrschaft gegenüber dem badischen Staat erhebliche Reservatrechte sichern. Dazu zählten bis 1849 u.a. die Ausübung der Jusitz und der Ortspolizei. Deshalb erscheint auf dem Meßkircher Gesellenbrief von 1808 ein (weggebrochenes) Siegel von dem "H. Fürstl. Justizamt" (vgl. Abb.). Im Bildfeld oben links ein badischer Gebührenstempel (3 Kreuzer).
Bez. u. li. "Widema...", u. re. "C. B. Hofbuchbinder."