Die Gründung der Residenzstadt Karlsruhe fällt in eine Epoche, in der sowohl die Stadtplanung als auch der Hausbau unter den Vorzeichen von Gleichmaß und Einheitlichkeit standen. So knüpfte Markgraf Carl Wilhelm das Bürgerrecht seiner neuen Stadt an den Bau eines Modellhauses. Die Modellhäuser der Gründerzeit waren einstöckige Mansardreihenhäuser, die in Fachwerk errichtet und rot überputzt sein mussten, um den Anschein von Backsteinbau nach holländischem Vorbild zu erwecken. Dieser Typus war für die Zeit von 1715 bis ca. 1750 verbindlich.