Bürokratische Vorgänge gehen nicht nur von staatlichen Institutionen aus. Auch die evangelische Kirche war bemüht, von ihren Gemeindemitgliedern die Kirchensteuer einzutreiben. Dazu erhielten sie einen jährlichen Kirchensteuerbescheid. Grundlage für die Berechnung der Kirchensteuer war das Einkommen aus dem Vorjahr. Der hier vorliegende Bescheid kommt bei einem Vorjahreseinkommen von 6558 DM zu einem Kirchensteuerbetrag von 52 DM.