Dienstvertrag bezeichnet
allgemein einen individualrechtlichen Austauschvertrag einer unabhängigen Dienstleistung oder abhängigen Diensterbringung gegen ein Entgelt.in Deutschland einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Deutschland)in Österreich einen ...
[Mehr lesen]
Vertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Österreich)in Österreich auch den Freien Dienstvertrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, siehe Freier Dienstnehmerin der Schweiz ist der Dienstleistungsvertrag als Oberbegriff für viele Vertragstypen vorgesehen, so etwa der hierzu gehörende Einzelarbeitsvertrag in den Art. 319 ff. OR, siehe Dienstvertrag (Schweiz).