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"Betriebsanweisung
Bedienung und Überwachung von Bandanlagen
1.) Das Band darf zu Beginn der Arbeit nur eingeschaltet werden, wenn der sicherheitlich unbedenkliche Zustand auf der Bandkontrolle vermerkt ist.
2.) Die Bänder dürfen nicht ohne vorherige Signalgebung eingeschaltet werden. Das Signal "Halt" ist sofort zu befolgen. Vor dem Einschalten mit der Schwenktaste muß der Bedienungsmann zur Warnung Fahrsignal geben.
2a) Der Bereich des Steuerstandes darf nur verlassen werden, wenn der Gutförderer stillgesetzt worden ist.
2b) Im Bereich des Steuerstandes sind
- Verschmutzungen zu beseitigen
- die dort befindlichen Brandschutzeinrichtungen auf Vollständigkeit zu prüfen (F-Kästen, Spritzhähne, BuT-Anlagen)
- die Bandabspannung auf festen Sitz zu kontrollieren
- die eingbauten Handabweiser und Abstreifer auf Funktionstüchtigkeit zu beobachten.
3.) Während des Betriebes ist auf ordnungsgemäßen Zustand und Lauf (Gerade- und Freilauf) des Fördergurtes und der Bandrollen zu achten.
4.) Bandanlagen und Bedüsung dürfen nicht unkontrolliert laufen. Bei fehlender Fördermenge und geringer Staubbelastung ist die Bedüsung abzustellen.
5.) Fremdkörper (z.B. Stempel, Kappen, Matten, Verbolzungen usw.) müssen vom Band ausgelesen werden.
6.) Übergroße Stein- und Kohlenbrocken, die Verstopfer verursachen können, sind zu zerkleinern oder vom Band abzuwerfen, bei stillgesetztem Band.
7.) Mängel, Störungen und Schäden, die nicht sofort selbst beseitigt werden können, sind unverzüglich der zuständigen Aufsicht oder Grubenwarte zu melden.
8.) Bei erforderlichen Arbeiten an beweglichen Teilen, wie Handabweisern, Abstreifern usw. Band stillsetzen.
9.) Notruf im Notfall ist 43 00
(Leiter des Grubenbetriebes)"